Leitbild

Nach der Absolvierung der Fortbildung am Upledger Institut bleiben bei uns allen viele Eindrücke und Erfahrungen im Hinterkopf gespeichert. Diese Eindrücke und (therapeutischen) Grundanschauungen, die wir auch in den täglichen Behandlungen in uns tragen, wollen wir mit einem Leitbild oder als Leitgedanken ausdrücken.

Als TherapeutInnen sind uns die Philosophie, Grundwerte und Anschauungen von John Upledger immer gegenwärtig: Sein ganzheitlicher medizinischer Ansatz, der nicht ausschließt, sondern einschließt, der so sanft und wenig invasiv wie möglich bestehende Symptome und Läsionen behandelt, sein großer Respekt gegenüber dem menschlichen Körper, dem Geist und der Seele und die dem Menschen innewohnenden Korrektur-und Verarbeitungs­mechanismen.

 

PHILOSOPHIE UND GRUNDGEDANKE

Unsere Grundhaltung bei der Behandlung von PatientInnen ist von Achtsamkeit, Offenheit, Respekt und tiefer Ehrlichkeit geprägt. Jeder Mensch wird als einzigartiges Individuum betrachtet, das einen eigenen individuellen Weg zur Gesundung finden möchte.

 

ZIELE

Um den Menschen in Richtung Gesundheit, Gleichgewicht und Ganzheit begleiten zu können, ist es unser Ziel, einen guten tiefen Kontakt aufzubauen. Wir benutzen all unsere Sinne und unsere Empathie, um Raum zu geben und Räume zu öffnen, um die Wahrnehmung für den eigenen Körper zu unterstützen und daraus Erkenntnisse zu gewinnen.

 

GRENZEN

In unserer täglichen Arbeit mit KlientInnen ist uns bewusst, dass wir an Grenzen (Widerstand) stoßen. Grenzen, die uns die KlientInnen zeigen, und auch unsere eigenen. Wir gehen selbst und führen bis zu diesen Grenzen, respektieren sie und forcieren nicht. Wir warten, und diese Grenzen können sich erweitern oder auflösen, neue Räume können erkundet werden.

Wissend, dass alles möglich ist, wenn wir es nur zulassen.

 

 

Richtlinien für professionelles Handeln

Diese Handlungsrichtlinien dienen als Orientierungshilfe für den Umgang der Mitglieder des Verbandes der Upledger TherapeutInnen Österreichs (im Weiteren: TherapeutInnen) mit KlientInnen und KollegInnen.

Die Basis im Umgang miteinander ist gegenseitiger Respekt, gegenseitige Achtsamkeit, Ehrlichkeit und der Wille zur Zusammen­arbeit.

Das bedeutet im Besonderen:

im Umgang mit KlientInnen

 

1. Vertrauen

Für einen guten Behandlungserfolg ist Vertrauen zwischen TherapeutInnen und KlientInnen grundlegend.

Nähe und Körperkontakt zwischen TherapeutInnen und KlientInnen sind wesentlicher Bestandteil der Arbeit. Sie dienen dem Arbeitsziel und sind allein auf die Bedürfnisse der KlientInnen ausgerichtet.

Jede Art von sexuellem Kontakt zwischen TherapeutInnen und KlientInnen, egal von wem die Initiative ausgeht, ist während des Therapieprozesses aus ethischen und therapeutischen Gründen untersagt.

 

2. Aufklärungspflicht

Die TherapeutInnen unterrichten ihre KlientInnen so genau wie möglich über den Verlauf der Behandlung und weisen nach bestem Wissen und Gewissen auf Risiken, mögliche Alternativbehandlungen und – bei Bedarf – auf die Notwendigkeit einer ärztlich-medizinischen Behandlung hin.

Für eine optimale Begleitung der KlientInnen ist es sinnvoll sich zu informieren, ob gleichzeitig andere Therapien (Körper-, Psycho-, medikamentöse Therapie, …) in Anspruch genommen werden, um diese, wenn nötig, aufeinander abzustimmen.

 

3. Verschwiegenheit

Die TherapeutInnen sind an die Schweigepflicht (§121 StGB) gebunden.

Das beinhaltet auch einen sorgfältigen Umgang mit schriftlichen Dokumentationen, Bild-und Tonmaterial (ausreichende Sicherung, Weitergabe und öffentliche Verwendung nur in Absprache mit den KlientInnen).

Im Umgang mit KollegInnen gleicher und anderer medizinisch-therapeutischen Methoden

•                keine unsachliche Kritik an der Berufsausübung Anderer

•                kein Abwerben von KlientInnen

 

1. Werbung und Öffentlichkeit

Jede Form der Werbung darf dem Ziel, die Upledger CranioSacral Therapie®, die Viszerale Manipulation nach Barral und andere osteopathische Techniken als seriöse und anerkannte Therapieformen innerhalb des öffentlichen Gesundheitswesens zu integrieren, nicht widersprechen.

 

2. Supervision und Fortbildung

Die TherapeutInnen sind sich der Grenzen ihres Kompetenz­bereiches bewusst und ziehen bei Unklarheit und bei Problem­stellungen, die sich aus der therapeutischen Arbeit ergeben, KollegInnen zur Klärung und Unterstützung hinzu oder lassen sich supervidieren.

Sie sind wachsam gegenüber persönlichen Faktoren und Einflüssen, die zu einem Missbrauch bzw. einer falschen Anwendung der Kenntnisse und Fähigkeiten führen könnten. Sie suchen beim Auftreten solcher Konflikte professionelle Hilfe (Eigentherapie, Supervision, ...) um diese zu bearbeiten. Manchmal erweist es sich als sinnvoll, die therapeutische Tätigkeit zu unterbrechen.

 

Verstöße

gegen diese Richtlinien werden durch die Schlichtungsstelle des Verbandes der Upledger TherapeutInnen Österreichs geregelt.

 

 

 

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