06.07.2004, Oberster Gerichtshof Österreich
Geschäftszahl 4Ob156/04a

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Bundesverband der Diplomierten PhysiotherapeutInnen Österreichs, *****, vertreten durch Ferner Hornung & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, gegen die beklagte Partei Lilla K*****, vertreten durch Dr. Witt &Partner, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren 36.000 EUR), über den Revisionsrekurs der Beklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgericht vom 19. April 2004, GZ 4 R 43/04d-8, mit dem der Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 15. Dezember 2003, GZ 24 Cg 219/03v-3, abgeändert wurde, folgendenBeschluss gefasst:

Anmelden, um den ganzen Beitrag zu lesen
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.